Pressemitteilung zur Anfrage beim Rechtsamt

Pressemitteilung Anfrage Rechtsamt vom 27. Februar 2019

Mit Interesse verfolgen wir die Diskussion über die rechtliche Zulässigkeit beiden Bürgerbegehren, die gerade gegen das Projekt CityBahn laufen. Etliche der geäußerten Zweifel decken sich mit den Bedenken, die wir u.a. in unserer Stellungnahmen zum Start dieser Bürgerbegehren geäußert hatten: (Link zur Pressemitteilung)

Seitens der Initiatoren wurde wiederholt der Eindruck erweckt wurde, dass der Text Ihres Begehrens bereits vorab vom Rechtsamt der Stadt Wiesbaden für zulässig erklärt worden sei – wofür aber bis heute kein Beleg vorgelegt wurde.

Wir halten es für problematisch, Menschen für ein Begehren zu mobilisieren, das aus rechtlicher Sicht möglicherweise deutlich fragwürdiger ist, als es die Initiatoren darstellen. Daher haben wir uns entschieden, das Rechtsamt heute um eine Klärung dieses Sachverhaltes zu bitten. Wir werden Sie informieren, sobald uns eine Antwort auf diese Anfrage vorliegt.

Hier nun unser Schreiben an das Rechtsamt der Stadt Wiesbaden:


Betreff: Anfrage zum Ergebnis einer etwaigen rechtlichen Vorprüfung der aktuell stattfinden Bürgerbegehren zum Thema „CityBahn“

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Wiesbadener Öffentlichkeit wird derzeit kontrovers diskutiert, ob die aktuell stattfindenden Bürgerbegehren zum Thema “CityBahn” den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und im Erfolgsfall zu einem regelkonformen Bürgerentscheid führen würden.

Da hierzu unterschiedliche Behauptungen im Raum stehen, würden wir gerne kurzfristig den folgenden Sachverhalt klären:

Zumindest die Vertrauenspersonen eines der Bürgerbegehren hat wiederholt öffentlich behauptet, dass das Bürgerbegehren vorab vom Rechtsamt geprüft und für zulässig befunden worden sei. Belastbare Belege (wie z.B. ein entsprechendes Rechtsgutachten) wurden dazu jedoch auch nach mehreren Nachfragen nicht vorgelegt.

Um diese Unklarheiten zu beseitigen, möchten wir Sie um eine kurze Antwort auf folgende Fragen zum Ablauf und Ergebnis einer etwaigen Vorabprüfung des/der Bürgerbegehren(s) bitten:

  • Hat das Rechtsamt der Stadt Wiesbaden in der Vergangenheit eines der Bürgerbegehren im heute vorliegenden Wortlaut (s.u.) geprüft? Und wenn ja, welches?
  • Gibt es ein Dokument, aus dem eindeutig hervorgeht, dass das Rechtsamt keinerlei Bedenken im Bezug auf die Rechtssicherheit des vorgelegten Textes hat? Wenn ja: können Sie dieses Dokument veröffentlichen?
  • Hat das Rechtsamt irgendwelche Vorbehalte bezüglich der Form oder des Inhalts der vorliegenden Bürgerbegehren geäußert? Wenn ja: welche?

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns und der Öffentlichkeit möglichst zeitnah diese Fragen beantworten und so für etwas mehr Klarheit im Bezug auf die Rechtssicherheit der aktuell laufenden Bürgerbegehren sorgen könnten.

Anlagen:


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