Im Wesentlichen unzutreffend

Donnerstag wird es spannend in der Stadtverordnetenversammlung. Denn es wird – unter anderem – um die Entscheidung gehen, ob die beiden Anti-Straßenbahn-Bürgerbegehren juristisch zulässig sind – oder eben nicht. Wir nutzen die Gelegenheit und werfen noch einmal einen Blick auf das Begehren der BI Mitbestimmung. Letzte Woche wurde (endlich) die initiale Einschätzung des Rechtsamtes der Stadt Wiesbaden zu dem Begehrenstext veröffentlicht.

Die erstmalige Einschätzung stammt vom 22. Januar 2018. Darin heißt es:

Unter der Voraussetzung, dass die in dem von Ihnen vorgelegten Muster genannten Fakten nicht in wesentlicher Hinsicht unzutreffend sind, liegen u.E. trotz eines hohen Anteils an (ausschließlich) wertenden Textbestandteilen keine Ausschlussgründe vor (…).

A. von Jagow, Ltd. Magistratsdirektor

Die Einzelbegründungen

Das Rechtsamt bestätigte Mitte Januar also, dass in wesentlichen Aspekten falsch angebrachte Fakten ein Ausschlussgrund sind. Das Begehren wäre damit unzulässig. Wir haben uns deshalb noch einmal genauer mit den acht Begründungen aus dem Begehren auseinander gesetzt.

Begründung (1): Es fallen mind. 256 Mio. € (Stand Nov. 2016) für Planung, Bau der Strecken/Eswe-Gelände auf Wiesbadener Stadtgebiet an, wovon der Wiesbadener Haushalt anteilig für Bau 31 Mio. €, für Baunebenkosten ca. 46 Mio.€, d.h. insgesamt ca. 77. Mio. € finanzieren muss. Hinzu kommen anteilige Anschaffungskosten für die Fahrzeuge in Millionenhöhe. Angesichts der Erfahrungen mit der Mainzelbahn muss mit Kostensteigerungen von deutlich über 30 % gerechnet werden. Der Bau und der Betrieb einer „Citybahn“ ist eine den Haushalt der Landeshauptstadt Wiesbaden auf Jahrzehnte belastende Maßnahme (jährl. Betriebs-/Unterhaltungskosten), dieses Geld fehlt für Schulen, Kitas, Kultur, Sport, Sauberkeit und Sicherheit in der Stadt Wiesbaden. (Begehren „Besser ohne Citybahn“)

Fakt ist: Insgesamt liegen die Kosten für Wiesbaden so bei 46,4 Millionen Euro – nicht bei behaupteten 77 Millionen. In der ersten Machbarkeitsstudie von 2016 fallen für den Bereich Hochschule Rhein-Main bis Brückenkopf „Baukosten Infrastruktur Fahrweg“ 149 Mio. € an, welche von Bund und Land zu 87,5% gefördert würden. Daraus ergibt sich ein Eigenanteil für die Baukosten i.H.v. 19 Millionen Euro. Von den 2016 angesetzten Baunebenkosten i.H.v. 59 Millionen Euro liegt nur knapp die Hälfte bei der Stadt Wiesbaden – der Rest entfällt auf Strecken außerhalb des Stadtgebietes.

Die Zahlen aus 2016 sind ohnehin unbrauchbar, da diese auf einer Routenführung basieren, die massiv vom heutigen Stand abweicht.

Nach aktueller NKU vom Juni 2018 belaufen sich die Investitionen in die Infrastruktur für die Linienführung Bad Schwalbach – Mainz Hbf auf insgesamt 297 Millionen Euro (Vergleich: 2016 waren noch 370 Mio Euro angesetzt). Selbst mit einer 30%igen Kostensteigerung auf die Baukosten läge die Gesamtsumme nur 4,5% über den 2016 angesetzten (und dem Begehren zugrunde liegenden) 370 Millionen Euro.

Sollte die CityBahn nicht gebaut werden, müssen massiv Elektro- und Wasserstoffbusse nachbeschafft werden. Straßenbahnen sind im Betrieb kosteneffizienter als Busse. Beides bedeutet: keine Einsparungen für die LHS Wiesbaden und folglich auch kein Geld , um dies in die oben angeführten Projekte zu investieren.

Begründung (2): Die Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung im Abschnitt „Theodor-Heuss-Brücke/Hochschule RheinMain, Standort Kurt-Schumacher-Ring, WI“ ist beauftragt. Ein Planfeststellungsverfahren ist noch nicht eingeleitet. (Begehren „Besser ohne Citybahn“)

Fakt ist: Sowohl im Nahverkehrsplan der LHS Wiesbaden (2008) als auch im gemeinsamen Nahverkehrsplan der LHS Wiesbaden und des RTK (2015) sehen die Entwicklung eines schienengebundenen ÖPNV in Wiesbaden vor. Diese NVPs wurden jeweils durch das Stadtparlament verabschiedet. Ansonsten ist dieser Punkt eine sachlich korrekte Feststellung des aktuellen Planungsstandes zur CityBahn – allerdings kein Argument für (oder gegen) ein Begehren.

Begründung (3): “Die Annahme (Stand 12/2017) werktäglich würden ca. 100.000 Fahrgäste die Citybahn nutzen und ca. 17.000 tägliche PKW Fahrten durch Wiesbaden vermieden, ist nicht mit nachprüfbaren Zahlen öffentlich belegt.”

Fakt ist: Die NKU (Stand 06/2018) spricht nicht von 17.000 PKW-Fahrten, sondern von 13.000 PKW-Fahrten. Diese finden auch nicht alle ‚durch Wiesbaden‘ statt, sondern verteilen sich auf die gesamte Strecke – neben den Transitfahrten also Ein- und Auspendler genauso wie PKW-Fahrten, die heute das Stadtgebiet gar nicht berühren.

Die Zahlen sind in der NKU vom Juni 2018 nachlesbar. Und sie sind plausibel, denn alleine auf dem ersten Ring im Bereich des Hauptbahnhofes fahren heute schon mehr Fahrzeuge als auf der A66 im Bereich Biebrich: über 66.000 Fahrzeuge am Tag.

Hinweis: in einer früheren Version des Artikels war von der NKU Stand 12/2017 die Rede. Die NKU selbst wurde erst im Juni 2018 veröffentlicht, die zugrunde liegenden Zahlen haben aber den Stand Dezember 2017.

Begründung (4): Der Bau der Citybahn wird das historische Stadtbild Wiesbadens dauerhaft nachteilig verändern.

Fakt ist: Bereits 1875 fuhren die ersten Pferdestraßenbahnen durch Wiesbaden, ab 1896 waren dann elektrische Straßenbahnen auf einem knapp 50 km langen Streckennetz unterwegs.  An vielen Gebäuden in der Innenstadt, Biebrich und Bierstadt finden noch heute Halterungen für die Oberleitungen der Straßenbahn. “Nachteilig” ist zudem eine hochgradig subjektive Wertung.

Begründung (5): Der Citybahn werden ca. 100 Stück Jahrzehnte alte Bäume nur entlang der Klarenthaler Straße, der Rheinstraße und der Biebricher Allee zum Opfer fallen.

Fakt ist: Diese Zahl ist spekulativ, da erst im Zuge der Entwurfsplanung eine belastbare Anzahl an betroffenen Bäumen feststeht. Zum Zeitpunkt des Begehrens war beispielsweise auch die konkrete Haltestellengestaltung in der Biebricher Allee noch unklar – die aber hat massive Auswirkungen auf die Anzahl der dort betroffenen Bäume. Diese Aussage also nicht haltbar.

Begründung (6): Die Citybahn ist nicht zukunftsorientiert, da sie auf einem Gleiskörper fährt, der nur(!) von der Citybahn genutzt werden kann. Zukünftigen Verkehrsentwicklungen, wie z.B. weiterer Ausbau von Busspuren, Fahrradwegen, autonomes Fahren und digitale Steuerung des Individualverkehrs steht sie mit einem starren, ca. 6,70 m breiten eigenem Gleiskörper im Wege! Die zur Verfügung stehenden Verkehrswege werden für andere Verkehrsmittel entlang der Streckenführung der Citybahn im Bereich des eigenen Gleiskörpers um mindestens 6,70 m Breite verringert.

Fakt ist: Die Verkehrsentwicklung im Bereich ÖPNV ist recht gut vorherzusehen, da der Bedarf im letzten Jahrzehnt stetig gestiegen ist und dies bei einer wachsenden Stadt auch weiter tun wird. Es steht nicht zu erwarten, dass Mainz, der Hauptbahnhof, Biebrich oder das Westend ihren Standort wechseln. Der Bau von Busspuren hat genauso wenig mit der CityBahn zu tun wie der weitere Ausbau von Fahrradwegen, da dies parallel zur Planung der CityBahn und unabhängig davon geschieht.

Zwei Gleise CityBahn sind im Querschnitt sechs Meter breit und damit schmaler als die im Begehren angegebenen 6,70 Meter. Zwei Busspuren hingegen messen sieben Meter.

Auch ist die Aussage, die Verkehrswege würden entlang der Strecke für andere Verkehrsteilnehmer um mindestens 6,70 Meter verringert, falsch. So sind beispielsweise zwischen der Hochschule Wiesbaden und Mainz Hbf auch zwei Kilometer straßenbündige Führung vorgesehen – ohne Auswirkungen auf die Fläche anderer Verkehrsteilnehmer. Auf anderen Abschnitten wird der Verkehrsraum insgesamt gegenüber heute vergrößert, in dem Straßen verbreitert werden oder Grünflächen umgestaltet werden  – zum Beispiel in der Biebricher Allee, der Klarenthaler Straße oder dem Gelände des geplanten Rheinbahnhofes. Mit der Aartalbahn werden knapp 15 Kilometer, also über 40% der Strecke, komplett außerhalb der heutigen Verkehrsräume liegen.

Begründung (7): Die IHK Vollversammlung hat mit 30 von 36 Stimmen am 19.09.2018 die derzeitige Planung der Citybahn abgelehnt, da u.a. Alternativen, (z.B. Einsatz größerer Busse, besseres Radwegenetz) nicht geprüft wurden. Eine seriös kalkulierte und transparente Nutzen-Kosten-Untersuchung liegt bis heute nicht vor. In ähnlicher Weise ablehnend hat sich der Einzelhandelsverband und der Haus & Grund Wiesbaden e.V. zur Citybahn geäußert.

Fakt ist: Im Gegenzug haben sich andere Organisationen und Verbände wie der VCD oder die AWO für den Bau der CityBahn ausgesprochen. Die Positionierung einzelner Interessensgruppen taugt kaum als Argument für ein Begehren; ihre einseitige Widergabe vermittelt auf den Wähler ein verzerrtes Bild des Diskussionsstandes.

Dass in der Vergangenheit keine Erprobung von Alternativen stattfand, ist falsch. Sowohl längere Busse wie der 20 Meter lange CapaCity L (geliehen von der HEAG) als auch die 25-Meter-Doppelgelenkbusse Van Hool AGG 300 wurden in Wiesbaden in auf verschiedenen Linien getestet. Ein besseres Radwegenetz ist eine Ergänzung für einen leistungsstarken ÖPNV, kein Ersatz.

Dass die NKU unseriös kalkuliert sei, ist eine wertende Unterstellung. Der Prozess der Planung der CityBahn, die Informationsmessen und -veranstaltungen, die online-Dialoge, die Dialogbox (…) sucht in Sachen Transparenz und Einbindung deutschlandweit seinesgleichen.

Behauptung (8): Der Bau der Citybahn wird über Jahre hinweg zu massiven Verkehrsstörungen, Umweltbelastungen und Störungen für den Einzelhandel, Handwerks-/ Dienstleistungs-/ Logistikbetriebe führen.

Fakt ist: Das führt der noch weiter oben im Begehren geforderte Ausbau der Busspuren ebenso – denn mit ein paar Pinselstrichen ist das nicht erledigt. Dauerhafte Busspuren, das lässt sich bei jedem BRT weltweit (und an den stark befahrenen Haltestellen in Wiesbaden) beobachten, bedürfen eines deutlich komplexeren und aufwendigeren Betonoberbaus als normale Straßen. Während der Bauphase haben diese praktisch dieselben Auswirkungen auf Einzelhandel, Handwerks-/ Dienstleistungs-/ Logistikbetriebe wie der Bau einer Straßenbahntrasse.

Zum Vergleich: Der Bau der Mainzelbahn dauerte insgesamt zweieinhalb Jahre – inklusive einer Unterführung und zwei Brücken. Im Gegensatz zur Mainzelbahn wird die CityBahn etappenweise gebaut und ebenfalls etappenweise in Betrieb gehen, da keine Wendeschleife benötigt wird. Die lokale Belastung der Anwohner durch den Bau wird daher i.d.R. nicht „über Jahre hinweg“ andauern, sondern sich auf einen überschaubaren Zeitraum beschränken, der zudem durch ein geschicktes Baustellen Managment so wenig störend wie möglich gestaltet werden kann.

Fazit

Die Begründung dient dazu, die Bürger von Ihrem Anliegen zu überzeugen. Sie können sowohl mit Tatsachen, als auch mit Meinungsäußerungen argumentieren. Wird eine Meinung geäußert, muss allerdings eindeutig ersichtlich sein, dass es sich um eine solche handelt.

Mehr Demokratie e.V.

Die acht Begründungen des Bürgerbegehrens sind ein bunter Mix aus Meinungen, Tatsachen und Tatsachenbehauptungen. Prinzipiell sind Meinungen und Tatsachen als Begründung zulässig – müssen aber jeweils als solche erkennbar sein. Die drei Meinungsäußerungen ([4], zum Teil [6] und [8]) sind nicht als Meinung gekennzeichnet und damit unzulässig. Die Begründungen ([2] und zum Teil [7]) mögen sachlich richtige Feststellungen sein, die aber wenig bis gar nicht als Argument für oder gegen ein Begehren taugen.

Die verbleibenden Begründungen basieren auf (schon damals) veralteten und daher falschen Zahlen ([1]), als Tatsachen verkleideten Spekulationen ([5]), falsch interpretierten und demnach falsch wiedergegebenen Zahlen ([3]) und nachweislichen Falschaussagen ([6] und zum Teil [7]).

Aus unserer Sicht ist hier die vom Rechtsamt gesetzte Grenze zu in wesentlicher Hinsicht unzutreffend deutlich überschritten. Ein Bürgerentscheid auf Basis der von der BI Mitbestimmung vorgeschlagen Fragen und Begründung wäre in erheblichem Umfang manipulativ und verzerrend und würde so eine legitimes Stimmungsbild zum Thema schon von vornherein verunmöglichen. Demokratische Entscheidungen dürfen nicht auf Basis nachweislicher Falschinformationen stattfinden.

Auch deshalb bleibt der Stadtverordnetenversammlung nur eine logische Möglichkeit: die Ablehnung des Begehrens.

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stephan slezak

Diese Auseinandersetzung mit den Argumenten wirkt auf mich sehr sachlich bearbeitet und argumentiert, die Gegenargumente sind nicht reisserisch sondern wirken fachlich und fundiert. Danke dafür.

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