Förderung

Sowohl bei einer Straßenbahn als auch beim BRT sind die Infrastrukturkosten die mit Abstand größten Kostenblöcke. Während der Bau von Straßenbahnen massiv vom Bund bezuschusst wird, entfällt diese Förderung bei Busfahrspuren.

Bis Februar 2020 konnten bis zu 60% der Baukosten – sowohl für Straßenbahnen als auch für Busspuren (=BRT-Fahrbahnen) – aus Bundesmitteln über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werden. Weitere zwischen 25% und 27,5% Fördermittel stellte das Land Hessen.

Mit der Novelle des GVFG im März 2020 wurde der maximale Fördersatz des Bundes auf 75% erhöht und umfasst nun zusätzlich auch die Planungskosten. Gleichzeitig entfiel aber die Förderung von Busfahrspuren, sodass diese nun nicht mehr seitens Bund bezuschusst werden.

Für die Förderung der Anschaffung neuer Fahrzeuge existieren viele Fördertöpfe; hier können wir vereinfacht davon ausgehen, dass sowohl Straßenbahnen als auch Busbahnen bezuschusst werden – analog beispielsweise der aktuellen ESWE-Elektrobusbeschaffungen.

Siehe auch: Änderungen durch die GVFG-Novelle im Volltext.

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