Straßenbahnzüge, die im Straßenraum fahren, dürfen maximal 75 Meter lang sein. Sollen zwei Straßenbahnwagen zusammen als Doppeltraktion verkehren, darf jeder Wagen daher maximal eine Länge von 37,5 m (inklusive Kupplung) haben. Die Stationen haben daher eine Bahnsteiglänge von ca. 80 m (entspricht etwa der Länge von 4,5 Gelenkbussen). Die Breite der CityBahn-Wagen beträgt maximal 2,65 m. Zum Vergleich: Ein normaler Gelenkbus ist 18 m lang und 2,55 m breit. Trotzdem braucht der Bus eine breitere Fahrspur als die Straßenbahn. Durch die Spurführung der Schienen ist der benötigte Sicherheitsabstand zum Bordstein und den anderen Spuren geringer als beim Bus, der nach Augenmaß gelenkt wird.
Auf gleicher Fläche kann die Straßenbahn viel mehr Menschen befördern als das Auto, wie man in dieser Verkehrssimulation der Firma PTV (Youtube) sehen kann.