Noch während die Unterschriftensammlungen liefen, wurde die Frage, ob eines oder beide der Anti-Straßenbahn-Bürgerbegehren rechtmäßig ist, heiß diskutiert. Zunehmends wird diese Diskussion durch verschiedene, juristische Gutachten und Stellungnahmen befeuert. Damit ihr euch selbst ein Bild davon machen könnt und nicht nur über Presse und Social Media von den Schriften und deren Inhalt erfahrt, findet ihr hier die Übersicht inklusive – soweit verfügbar – die Originaltexte selbst.
Zur Unterscheidung seien [a] das Begehren „Besser ohne City-Bahn“ der BI Mitbestimmung und [b] das Begehren „Ein Herz für Wiesbaden – NEIN zur City-Bahn!„der BI Busse statt CityBahn.
Übersicht
Gutachten / Stellungnahme | Fazit | online |
Endgültige Stellungnahme des Rechtsamtes | [a] unklar [b] unklar | ja |
Stellungnahme der BI Mitbestimmung / RA Weber & Gerstmann | [a] zulässig | ja |
Stellungnahme/Pressemitteilung Kanzlei Synofzik | [b] zulässig | ja |
Stellungnahme „BI Mitbestimmung CityBahn“ | [a] zulässig | ja |
Gutachten Landau & Simon | [a] unzulässig, [b] unzulässig | ja |
Gutachten Kanzlei Foerstemann & Laun | [a] unzulässig, [b] unzulässig | ja |
Stellungnahme Kanzlei Synofzik | [b] zulässig | nein |
Stellungnahme Kanzlei Strauch | [a] unzulässig, [b] unzulässig | ja |
initiale Stellungnahme des Rechtsamtes Wiesbaden (Januar 2019) | [a] unklar | ja |
Endgültige Stellungnahme des Rechtsamtes
Fazit | [a] unklar
[b] unklar |
- Datum: 17. Mai 2019
- Urheber
- Walter Wilkens (Justiziar Rechtsamt der LHS Wiesbaden)
- Originaltext: (PDF im Politischen Informationssystem Wiesbaden)
- Inhalt/Fazit:
- „Diese Fragen würden wir ebenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt als offen qualifizieren“
- „Weder kann ein umfassendes und erschöpfendes Gutachten vorgelegt werden, noch kann ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet werden.“
- Presseecho
Stellungnahme RA Weber & Gerstmann
- Datum: 15. April 2019
- Urheber
- Harald Weber (BI Mitbestimmung), Fachanwalt Bau-, Archtekten- und Steurrecht, Wiesbaden
- Katharina Gerstmann (BI Mitbestimmung) , Fachanwältin für Arbeitsrecht, allgemeinen Zivilrecht, Verkehrs- und Mietrecht, Mainz
- Originaltext: (PDF im Politischen Informationssystem Wiesbaden, S. 1-30)
- Inhalt/Fazit: Stellungnahme, veröffentlicht im Rahmen der Vorbereitung der StVV im Mai 2019. Beide Urheber sind Mitglieder der BI Mitbestimmung und als Vertrauenspersonen derer Bürgerbegehren genannt. Fazit: Das Bürgerbegehren der BI Mitbestimmung ist zulässig.
- Presseecho
Stellungnahme/Pressemitteilung Kanzlei Synofzik
- Datum: 08. April 2019
- Urheber: Hannes Joachim Synofzik, Fachanwalt Verwaltungsrecht, Göttingen
- Auftraggeber: BI „Busse statt CityBahn“
- Originaltext: (PDF)
- Inhalt/Fazit: Stellungnahme in Form einer Pressemitteilung als Reaktion auf die Pressemitteilung der ESWE Verkehr zur Veröffentlichung des Gutachtens Landau & Simon (siehe unten).
- Presseecho
Stellungnahme „BI Mitbestimmung CityBahn“
- Datum: 07. April 2019
- Urheber: Harald M. Weber, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Steuerrecht (Darmstadt), www.rahmw.de, Mitglied der BI Mitbestimmung, et.al.
- Auftraggeber: BI Mitbestimmung
- Originaltext: Link (externer Link auf Seite der BI Mitbestimmung)
- Inhalt/Fazit: Stellungnahme zu den Ausführungen des Gutachtens Landau & Simon (siehe unten) mit der Schlussfolgerung, das eigene Bürgerbegehren sei zulässig, da der vorgelegte Kostendeckungsvorschlag ausreichend sei und es sich um ein initiatives, kein kassatorisches Begehren handele.
- Presseecho
Gutachten Landau & Simon
Fazit | [a] unzulässig, [b] unzulässig |
- Datum: Januar 2019 & Februar 2019
- Urheber:
- Herbert Landau, Bundesverfassungsrichter a.D., Fachanwalt für öffentliches Recht, Siegen, www.schleifenbaum-adler.de
- Prof. Dr. Sven Simon, Professur für Völkerrecht und Europarecht mit öffentlichem Recht, Universität Marburg, Marburg, www.uni-marburg.de
- Auftraggeber: ESWE Verkehr (anderslautende Meldungen waren wohl unzutreffend)
- Originalgutachten:
- (Link) – Januar 2019 – Gutachten zur Zulässigkeit von Bürgerbegehren zum Thema CityBahn allgemein (externer Link auf citybahn-verbindet.de)
- (Link) – Februar 2019 – Gutachten zur Zulässigkeit der beiden Begehren im Speziellen (externer Link auf citybahn-verbindet.de)
- Presseecho
Gutachten Kanzlei Foerstemann & Laun
Fazit | [a] unzulässig, [b] unzulässig |
- Datum: 04. Februar 2019
- Urheber: Friedhelm Foerstemenn, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Liederbach (Taunus), www.foerstemann.de
- Auftraggeber: DIE GRÜNEN Wiesbaden, Rathausfraktion
- Originalgutachten: Link (externer Link zur Seite der Fraktion)
- Presseecho
Stellungnahme Kanzlei Synofzik
- Datum: 22. Februar 2019
- Urheber: Hannes Joachim Synofzik, Fachanwalt Verwaltungsrecht, Göttingen
- Auftraggeber: BI „Busse statt CityBahn“
- Originaltext: (noch nicht verfügbar)
- Inhalt/Fazit: Bewertung der drei Haupt-Kritikpunkte des Gutachtens der Kanzlei Strauch (s.u.): Unbestimmtheit, falsche Begründung, fehlender Kostendeckungsvorschlag. Eine fehlende Bestimmtheit sei nicht zu erkennen, die tendenziöse Begründung des Begehrens sei hinzunehmen (solang die äußerste Grenze zur Irreführung nicht überschritten werde) und ein Kostendeckungsvorschlag nicht notwendig, da aus dem Stopp des Projektes CityBahn keine zwangsweisen, kostenintensiven Alternativmaßnahmen notwendig würden.
- Presseecho
Stellungnahme Kanzlei Strauch
Fazit | [a] unzulässig, [b] unzulässig |
- Datum: 22. Februar 2019
- Urheber: Gerhard Strauch, Fachanwalt Verwaltungsrecht, Wiesbaden, www.verwaltungsrecht-strauch.de
- Auftraggeber: eigeninitiativ
- Originaltext: (Link)
- Inhalt/Fazit: Bewertung beider Begehren ([a] „Besser ohne City-Bahn“ der BI Mitbestimmung und [b] „Ein Herz für Wiesbaden – NEIN zur City-Bahn“ der BI Busse statt CityBahn).
- Zu [a]: Kritik an nicht ausreichendem Kostendeckungsvorschlag, da Kosten der selbst vorgebrachten „andere[n] zukunftsorientierte, flexible Lösungen für die Verkehrs- und Stadtentwicklung“ nicht berücksichtigt seien.
- Zu [b]: Kritik an der Unbestimmtheit des Begehrens, falsche/unvollständige/grob irreführende Begründungen („zahlreiche Bäume„, „tausende Parkplätze„) und fehlendem Kostendeckungsvorschlag.
- Presseecho
Vorläufige Einschätzung des Rechtsamtes der Stadt Wiesbaden zum Begehren der BI Mitbestimmung
- Datum: 22. Januar 2019
- Urheber: Achatz-Alexander von Jagow, Ltd. Magistratsdirektor, Rechtsamt der Stadt Wiesbaden
- Auftraggeber: Anfrage durch BI Mitbestimmung
- Originaltext: (PDF im Politischen Informationssystem der Stadt Wiesbaden, Seiten 40 und 41.)
- Inhalt/Fazit:
- „Unter der Voraussetzung, dass die in dem von Ihnen vorgelegten Muster genannten Fakten nicht in wesentlicher Hinsicht unzutreffend sind, liegen u.E. trotz eines hohen Anteils an (ausschließlich) wertenden Textbestandteilen keine Ausschlussgründe vor (…).„
- § 8b Abs. 3 Satz 1 2. Halbssatz HGO könnte der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zumindest für den Teilaspekt „Planung“ entgegen stehen, falls die von der Stadtverordnetenversammlung zur Planung der Citybahn getroffenen Entscheidungen insoweit Grundsatzentscheidungen darstellen und die jeweils maßgebliche 8-Wochen-Frist seit der jeweiligen Beschlussfassung verstrichen ist.
- Presseecho