Nahezu einstimmig überträgt die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung weitreichende Kompetenzen an den Haupt- und Finanzausschuss. So soll die Handlungsfähigkeit gewahrt, gleichzeitig aber das Ansteckungsrisiko minimiert werden. Statt 81 Abgeordneten tagen dort nur 15. Die Regelung gilt bis zum 2. Juli. Da für ein Vertreterbegehren die Mehrheit von zwei Dritteln der Stadtverordneten notwendig ist, kann der Entscheid deshalb frühestens im Juli auf den Weg gebracht werden.